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Polnisch – eine westslawische Sprache

Polnisch ist eine westslawische Sprache, die eng verwandt ist mit Tschechisch, Sorbisch und Slowakisch. Das polnische Alphabet besteht aus 32 lateinischen Buchstaben inklusive der zusätzlichen, mit diakritischen Zeichen gekennzeichneten Umlaute. Die Sprache wird in sechs große Dialekte unterteilt. Der älteste geschriebene polnische Satz stammt von 1270 und fand sich in den Unterlagen eines Klosters. Polnisch wird heutzutage, außer in Polen selbst, überall dort gesprochen wo größere Gruppen polnischer Einwanderer beheimatet sind. In den USA, in Deutschland, Großbritannien, Kanada und Brasilien ebenso wie in Teilen Russlands, Frankreichs und der Ukraine.

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Polnisch – Besonderheiten

Polnisch gilt, auch aufgrund der Besonderheiten der Sprache, als eine der schwierigsten Sprachen Europas. Es gibt sieben Fälle, keine Artikel und Wortendungen werden fast ausnahmslos dekliniert oder konjugiert. Besonders ist an manchen geschriebenen polnischen Wörtern die Aneinanderreihung von bis zu fünf Konsonanten, die in der Aussprache dann nicht mehr einzeln zu identifizieren sind, sondern als Zischlaut artikuliert werden. Für Nicht-Muttersprachler des Polnischen gelten manche Wortkombinationen geradezu als Zungenbrecher. Als Einzige der slawischen Sprachen verfügt Polnisch über zwei nasalierte Vokale und einen gefestigten Wortakzent auf der vorletzten Silbe. Besonderheiten finden sich auch bei polnischen Namen. Männliche Vornamen enden zumeist auf einen Konsonanten, weibliche Vornamen auf einen Vokal. Die Nachnamen deuten inhaltlich in der Regel auf einen Ort, Stand oder eine Sippe in der Geschichte des Namensträgers hin. Da weibliche Personennamen immer auf „a“ enden, kommt es bei Ehepaaren zu unterschiedlichen Hausnamen. Aus der Ehefrau eines Herrn Saporski wird zum Beispiel automatisch die Frau Saporska. Diese Besonderheiten kennen unsere Polnisch -Übersetzer natürlich bis ins kleinste Detail.

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Ihre Geschäftstätigkeit in Polen

Polen besitzt die sechstgrößte Volkswirtschaft innerhalb der Europäischen Union und unter den Mitgliedsstaaten der EU diejenige Binnenwirtschaft, die sich bereits seit der Liberalisierung des Landes am schnellsten entwickelt. Die Regierungsform Polens ist die Demokratie und weist große Stabilität auf. Wagen auch Sie den Schritt zur Geschäftstätigkeit in Polen und benötigen tatkräftige Unterstützung beim Austausch mit Kunden und Geschäftspartnern? Wir übersetzen Ihre Dokumente schnell und einwandfrei ins Polnische und aus dem Polnischen.

Arbeitskräftepotenzial

Für Polen als Standort geschäftlicher Aktivitäten spricht bereits sein gewaltiges Arbeitskräftepotential. Auch der Bildungsstand der Arbeitnehmer zählt zu den höchsten in Europa. Die in Polen verfügbaren Arbeitskräfte sind daher in der Regel jung, gut ausgebildet und hoch motiviert.

Finanz- und Kapitalmärkte

Die polnischen Finanz- und Kapitalmärkte sind funktionsfähig und gut entwickelt und das Bankensystem gilt als sicher. Die Warschauer Wertpapierbörse bildet den offenen Kapitalmarkt des Landes. Ausländische Gesellschaften haben ohne weiteres die Möglichkeit, sich an der Warschauer Wertpapierbörse notieren zu lassen.

Rechtsformen und Geschäftstätigkeit für Ausländer in Polen

Für Ausländer ist es einfach, in Polen eine Gesellschaft zu gründen. Die Beliebteste und Empfehlenswerteste ist dabei die der deutschen GmbH ähnlichen Rechtsform, die „Sp. z. o.o.“. Das Stammkapital muss hierbei mindestens 5000 PLN betragen und ist vor der Eintragung ins Handelsregister zu leisten. Auch der kurzfristige Erwerb einer bereits bestehenden Gesellschaft ist für Ausländer problemlos zu tätigen und eröffnet die Möglichkeit, bereits binnen weniger Tage die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können.

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Rechnungslegung

Die Standards der Rechnungslegung weichen in Polen teilweise beträchtlich von IFRS ab. So müssen alle Buchungen in polnischer Sprache vorgenommen werden und in polnischer Währung vorliegen. Damit Ihre Rechnungslegung ordnungsgemäß stattfindet, arbeiten wir mit muttersprachlichen Übersetzern zusammen, die sich mit Finanzen auskennen. Auch alle anderen Fachbereiche stellen kein Problem für uns dar. Dies gilt auch für Abschlüsse. Alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften nach polnischem Recht unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Überprüfung ihrer Buchführung. Dies gilt stets, wenn im Jahr der Prüfung mindestens fünfzig Arbeitnehmer beschäftigt werden, wenn mehr als fünf Millionen PLN Umsatz erzielt werden und der Gewinn größer ist als 2,5 Millionen PLN.

Besteuerung

Der Körperschaftssteuersatz beträgt in Polen einheitlich 19 %. Alle Einkünfte ausländischer Gesellschaften oder Zweigniederlassungen sind unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig. Die Steuervorauszahlungen sind monatlich abzuführen. Der Quellensteuersatz beträgt in Polen zwanzig Prozent, jedoch erlaubt das Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellung.

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